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Vertrag

Versorgung mit Badehilfen und Toilettenhilfen

Übersicht über diesen Vertrag

Titel des Vertrages (vollständig):
Vertrag nach § 127 Abs. 1 SGB V über die Versorgung mit Badehilfen und Toilettenhilfen, AC/TK 15 02 541
Stand:
14.04.2020
Inkrafttreten:
01.04.2020
Vertragspartner:
Fachverband für Orthopädie-Technik und Sanitätsfachhandel Bayern e.V.

Vertragsdokumente

Die AOK Bayern - Die Gesundheitskasse hat einen Vertrag über die Versorgung mit Badehilfen und Toilettenhilfen mit dem Fachverband für Orthopädie-Technik und Sanitätsfachhandel Bayern e. V (FAB)  geschlossen.

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