Übersicht über diesen Vertrag
- Titel des Vertrages (vollständig):
- Vertrag über die Versorgung der Versicherten mit Augenprothesen gemäß § 127 Abs. 1 SGB V (19 00 036)“
- Stand:
- 01.02.2023
- Inkrafttreten:
- 01.02.2020
- Vertragspartner:
- Leistungserbringer
Der AOK-Bundesverband hat mit der Vollmacht der AOK Bremen/Bremerhaven einen Vertrag über die Versorgung mit Augenprothesen geschlossen.
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