05.02.2021 Neue Richtlinie zur Behandlung von Parodontitis
News ZahnmedizinDer Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat vor kurzem eine neue Richtlinie zur Behandlung von Erkrankungen des Zahnhalteapparates (Parodontalerkrankungen) beschlossen. Die darin vorgesehenen Leistungen dürfen Zahnärzte voraussichtlich ab dem dritten Quartal 2021 erbringen, teilte der G-BA mit.

Befundung nach Stadium und Grad
Die Richtlinie sieht eine Befundung nach Stadium und Grad und daraus folgende Handlungsempfehlungen vor. Damit erweitert der G-BA das bestehende Leistungsangebot, das bislang in erster Linie auf die Behandlung einer akuten Parodontitis (Entzündung des Zahnhalteapparates) ausgerichtet war.
Abklärung von Risikofaktoren
In der neuen Richtlinie des G-BA sind die einzelnen Schritte einer systematischen Diagnostik und Behandlung von Parodontopathien detailliert beschrieben. Festgelegt ist, dass Zahnärzte vor der Therapieplanung Stadium und Grad der Erkrankung erheben müssen. Zudem sind sie verpflichtet, Risikofaktoren wie Diabetes mellitus oder Rauchen abzuklären.
Im anschließenden Aufklärungs- und Therapiegespräch werden auf Basis der Befunde die weiteren möglichen Schritte besprochen. Ebenfalls soll in diesem Gespräch vermittelt werden, dass es entscheidend ist, dass Patienten den Behandlungsprozess aktiv unterstützen.
In Abhängigkeit von Stadium und Grad der Erkrankung sieht die Richtlinie verschiedene Ansätze vor: eine antiinfektiöse Therapie, eine Antibiotikatherapie oder chirurgische Eingriffe. Die Fortschritte in der Therapie und die Mitarbeit des Patienten müssen zwischenzeitlich überprüft werden, um den Behandlungserfolg auch möglichst langfristig zu sichern.
Für Zahnärzte wichtig: Wie bisher auch in der Behandlungsrichtlinie bleiben die allgemeinen Regelungen zum Parodontitis-Screening mittels Parodontalem Screening Index (PSI) sowie die Definition des Umfangs der vertragszahnärztlichen Versorgung von parodontalen Erkrankungen, die nicht der systematischen Behandlung zuzuordnen sind, gleich. Hierbei geht es insbesondere um Akutformen der Parodontitis.
Inanspruchnahme voraussichtlich ab dem dritten Quartal 2021
Die Beschlüsse zur Erstfassung der Richtlinie und zur Anpassung der geltenden Behandlungsrichtlinie werden dem Bundesministerium für Gesundheit zur Prüfung vorgelegt und treten nach Nichtbeanstandung und Bekanntmachung im Bundesanzeiger am 1. Juli 2021 in Kraft.
Das neue Vorgehen zur systematischen Diagnostik und Behandlung von Parodontopathien kann von Zahnärzten erbracht werden, nachdem der Bewertungsausschuss der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung und des GKV-Spitzenverbandes die Höhe der zahnärztlichen Vergütung festgelegt hat. Dies wird voraussichtlich ab dem dritten Quartal 2021 der Fall sein. Bis dahin können die bisherigen Leistungen zur Parodontitisbehandlung unverändert in Anspruch genommen werden.
Die systematische Behandlung von Parodontitis und anderer Parodontalerkrankungen gemäß der neuen Richtlinie muss von der gesetzlichen Krankenkasse des Patienten vorab genehmigt werden. Details zur Vereinbarung über das Antrags- und Genehmigungsverfahren werden im Bundesmantelvertrag – Zahnärzte (BMV-Z) geregelt.
Parodontitis und andere Parodontopathien
Der Begriff „Parodontopathien” fasst die vielfältigen Erkrankungen des Zahnhalteapparats, zu dem auch das Zahnfleisch gehört, zusammen. Bei der Parodontitis – eine der häufigsten Parodontopathien – handelt es sich um eine durch Bakterien hervorgerufene Entzündung. Ohne Behandlung nehmen Schwere und Ausmaß zu. Es kommt zu einem Abbauprozess im Zahn, genauer am Wurzelzement, und am Kieferknochen, an der Stelle, wo der Zahn mit der Wurzel gehalten wird. Die Zähne lockern sich, die Zahnstellung kann sich verändern, sogar ein Zahnverlust droht. Schätzungen zufolge leiden in Deutschland gut 53 Prozent der 35- bis 44-Jährigen an einer mittelschweren Parodontitis.
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