24.05.2022 Zuschläge für Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen verlängert
News Reha & VorsorgeVorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen können jetzt bis zum 30. Juni 2022 Zuschläge für pandemiebedingte Mehrausgaben und Mindereinnahmen beantragen. Dafür wurde die 2. Ergänzungsvereinbarung zu den Rahmenempfehlungen Vorsorge und Rehabilitation zu Corona-Sonderregelungen beschlossen.

2. Ergänzungsvereinbarung beschlossen
Noch bis zum 30. Juni 2022 können stationäre Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen sowie ambulante – einschließlich der mobilen – Rehabilitationseinrichtungen Zuschläge für coronabedingte Mehraufwendungen (sogenannte Hygienezuschläge) und pandemiebedingte Minderbelegung erhalten. Diese müssen von den jeweiligen Einrichtungen beantragt werden. Darauf haben sich der GKV-Spitzenverband und die Leistungserbringerverbände verständigt und die 2. Ergänzungsvereinbarung zu den Rahmenempfehlungen Vorsorge und Rehabilitation zu Corona-Sonderregelungen beschlossen.
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