12.02.2021 Pflegeeinrichtungen werden zusätzliche Pflegeassistenzkräfte finanziert
News Pflege20.000 Pflegeassistenzkräfte sollen künftig zusätzlich in Pflegeeinrichtungen eingesetzt werden. Diese werden über gesonderte Vergütungszuschläge finanziert.

Eigenanteil der Pflegebedürftigen erhöht sich nicht
Zugelassene vollstationäre Pflegeeinrichtungen erhalten die Möglichkeit, zusätzliche Stellen für Pflegeassistenzkräfte finanziert zu bekommen. Dieses gilt auch für die Kurzzeitpflege. Die neuen Stellen werden vollständig durch die Pflegeversicherung, über gesonderte Vergütungszuschläge, finanziert. Dadurch steigt der Eigenanteil der Pflegebedürftigen nicht.
Personalbemessungsverfahren für vollstationäre Pflegeeinrichtungen
Die zusätzlichen 20.000 Stellen sind ein erster Schritt zur Umsetzung des Personalbemessungsverfahrens für vollstationäre Pflegeeinrichtungen. Daher ist zu Beginn ein vereinfachtes Verfahren vorgesehen. Die vollstationären Pflegeeinrichtungen teilen bis zur Vereinbarung des Vergütungszuschlages den von ihnen ermittelten Vergütungszuschlag inklusive der wesentlichen Ausgangsdaten für dessen Berechnung den beteiligten Kostenträgern mit. Dieses vorgelagerte Verfahren soll regelmäßig im Rahmen der nächsten Pflegesatzverhandlung durch eine Vereinbarung des Vergütungszuschlages abgelöst werden.
Einheitliches Formular
Für das vereinfachte Verfahren ist das beigefügte einheitliche Formular zu verwenden beziehungsweise ist vorrangig das landesrechtlich vereinbarte Verfahren zu beachten.
Kontakt zur AOK
Ansprechpartner finden
Finden Sie schnell und einfach Ihren Ansprechpartner passend zum Thema.
Zur AnsprechpartnersucheKontakt aufnehmen
Sie haben Fragen und Hinweise? Die Experten der AOK helfen Ihnen gern weiter.
Zu den Kontaktangeboten