21.09.2020 Pflege-Rettungsschirm bis Jahresende verlängert
News PflegeDie finanziellen Hilfen für Pflegeheime und Pflegebedürftige wurden um bis zum 31. Dezember 2020 verlängert.

Längere finanzielle Hilfen für Pflegeheime und Pflegebedürftige
Der Pflege-Rettungsschirm wird bis zum 31. Dezember 2020 verlängert. Das betreffen vor allem die im § 150 SGB XI getroffenen Regelungen zur Unterstützung und Entlastung von Pflegeeinrichtungen und das Pflegeunterstützungsgeld. Der Bundestag hat am 18. September 2020 in 2. und 3. Lesung das Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) beschlossen. In diesem Gesetz sind auch die Verlängerungen der Pflegeregelungen enthalten.
Coronabedingte Mehrausgaben und Mindereinnahmen in der Pflege
Eigentlich sollte der Pflege-Rettungsschirm, der die coronabedingten Mehrausgaben und Mindereinnahmen in der Pflege refinanziert, am 30. September enden. Angesichts der aktuellen und in den kommenden Monaten „erwartbaren Infektionslage“ sei jedoch auch in „dem besonders vulnerablen Bereich der Pflege von einer anhaltenden Gefährdungslage und in der Folge von andauernden Belastungen für Leistungserbringer und Pflegebedürftige auszugehen“, begründet das Bundesgesundheitsministerium die geplante Verlängerung.
Das bedeutet, dass alle Pflegeeinrichtungen die ihnen wegen der Pandemie entstehenden Aufwendungen wie auch Mindereinnahmen – etwa, weil Heime keine neuen Bewohner aufnehmen dürfen – von den Pflegekassen weiter erstattet bekommen.
Längere Unterstützung auch für pflegende Angehörige
Auch im ambulanten Bereich gibt es eine weitere Extra-Hilfen für Pflegebedürftige. Das Pflegeunterstützungsgeld kann weiterhin für 20 statt vorher zehn Arbeitstage in Anspruch genommen werden. Dieser erweiterte Anspruch gibt jetzt auch bis zum 31. Dezember 2020.
Medizinische Dienste nimmt Arbeit wieder auf
Nicht verlängert wurde hingegen die Regelung, dass die Pflegegutachten in den Einrichtungen nach Aktenlage vorgenommen werden. Das bedeute, dass die medizinischen Dienste wieder ab dem 1. Oktober 2020 mit den Qualitätsprüfungen in den Pflegeheimen beginnen.
Das KHZG bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates und soll voraussichtlich im Oktober dieses Jahres in Kraft treten.
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