01.06.2020 Maßstäbe und Grundsätze der Tagespflege aktualisiert
News PflegeDie aktualisierten Maßstäbe und Grundsätze der Tagespflege treten am 1. Juni 2020 in Kraft.

Grundlage für Transparenz und Qualität in der Pflege
Die Maßstäbe und Grundsätze sind für alle Pflegekassen und zugelassenen Leistungserbringer verbindlich.
Seit 1. Juni 2020 in Kraft
Um eine qualifizierte Pflege und soziale Betreuung von pflegebedürftigen Menschen sicherzustellen, vereinbaren die Selbstverwaltungspartner gemeinsame Maßstäbe und Grundsätze zur Qualität und Qualitätssicherung sowie die Entwicklung eines einrichtungsinternen Qualitätsmanagements (MuG) (§ 113 SGB XI).
Die Maßstäbe und Grundsätze der Tagespflege wurden jetzt aktualisiert. Der Bundesanzeiger hat diese am 27. Mai 2020 veröffentlicht. Die aktuelle Vereinbarung ist seit dem 1. Juni 2020 in Kraft. Diese steht auf der entsprechenden Seite zum Herunterlanden bereit.
Des Weiteren ist ein Dokument eingestellt, dass die alte und aktuelle Version der Maßstäbe und Grundsätze Tagespflege im Überarbeitungsmodus darstellt. Dadurch können die durchgeführten Änderungen zu 2012 besser nachvollzogen werden.
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