14.07.2020 Innovationsfonds: Neue Förderbekanntmachungen im Bereich der neuen Versorgungsformen
News PflegeDer Innovationsausschuss beim G-BA hat eine themenspezifische und eine themenoffene Förderbekanntmachung veröffentlicht.

Strukturen und Prozesse im Visier
Der Innovationsausschuss beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) hat im Bereich der neuen Versorgungsformen zwei Förderbekanntmachung veröffentlicht. Für eines der beiden Verfahren hat der G-BA thematische Schwerpunkte festgelegt: Die Projekte sollen Versorgungsstrukturen und -prozesse verbessern oder Versorgungsmodelle für Regionen mit besonderen Strukturanforderungen entwickeln. Auch Vorhaben zur besseren Integration und Vernetzung rehabilitativer Maßnahmen werden gefördert, sofern diese dazu beitragen, den Behandlungserfolg von GKV-Leistungen zu steigern. Weitere Förderschwerpunkte sind Versorgungsmodelle zu Patientenpfaden und datengestützte Versorgungsmodelle für Menschen mit chronischen Erkrankungen in der ambulanten Versorgung. Eine zweite Förderbekanntmachung ist themenoffen.
Neues Bewerbungsverfahren
Die Förderanträge werden ab sofort in einem zweistufigen Verfahren begutachtet. Dabei reichen die Projektträger zunächst eine Ideenskizze ein– anschließend entscheidet der Innovationsausschuss, welche Ideenskizzen zur Konzeptentwicklung und Ausarbeitung eines qualifizierten Antrags gefördert werden. Die Ideenskizzen müssen bis zum 25. August 2020 (12 Uhr) in elektronischer Form beim Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR) eingegangen sein. Die Entscheidung über die weitere Förderung fällt voraussichtlich im vierten Quartal 2020.
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