25.09.2020 G-BA: Psychotherapeuten dürfen häusliche Krankenpflege verordnen
News PflegePsychologische Psychotherapeuten dürfen in Zukunft psychiatrische häusliche Krankenpflege verordnen. Dies gilt auch für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 17. September 2020 die Häusliche Krankenpflege-Richtlinie entsprechend angepasst. Noch ist diese Änderung allerdings nicht in Kraft. Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) prüft den G-BA-Beschluss. Es kann diesen innerhalb von zwei Monaten beanstanden. Erst danach können Psychotherapeuten in der Praxis entsprechende Leistungen verordnen.

BMG prüft Beschluss
Bisher waren nur bestimmte Facharztgruppen sowie für einen begrenzten Zeitraum Hausärzte dazu befugt. Hintergrund für die aktuelle Anpassung ist das Gesetz zur Reform der Psychotherapeutenausbildung. Darin wurden zum 1. September die Befugnisse der Psychologischen Psychotherapeuten (PP) sowie der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (KJP) in diesem Zusammenhang erweitert.
Verordnung über Formular 12
Die Verordnung erfolgt auf dem vertragsärztlichen Formular 12 „Verordnung häuslicher Krankenpflege“. Darauf ist die „psychiatrische häusliche Krankenpflege“ unter „Behandlungspflege“ anzugeben. Das Formular 12 erhalten Psychotherapeuten über ihre reguläre Formularbestellung.
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