27.03.2020 Anspruch auf stationäre Rehabilitation ausgeweitet
News PflegeFür pflegende Angehörige, die eine Rehabilitation benötigen, entfällt das Prinzip „ambulant vor stationär“.

Rehabilitations-Richtlinie angepasst
Ab sofort entfällt für pflegende Angehörige, die eine Rehabilitation benötigen, das Prinzip einer gestuften Versorgung „ambulant vor stationär“. Der vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) beschossene Beschluss ist jetzt in Kraft getreten. In diesem Beschluss wurde die Rehabilitations-Richtlinie an das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz angepasst.
Pflegebedürftige kann gleichzeitig in Rehaeinrichtung versorgt werden
Laut der Anpassung der Rehabilitations-Richtlinie besteht nun auch ein Anspruch auf eine stationäre Rehabilitation, wenn ambulante Leistungen aus medizinischer Sicht ausreichend wären. Gleichzeitig kann auch der Pflegebedürftige für den Zeitraum der Rehabilitation in der Rehabilitationseinrichtung versorgt werden.
„Damit nehmen wir in der G-BA-Richtlinie die sehr begrüßenswerte Zielsetzung des Pflegepersonal-Stärkungsgesetzes auf, die häufig belastende Situation für pflegende Angehörige zu erleichtern“, sagte Monika Lelgemann, unparteiisches Mitglied des G-BA und Vorsitzende des Unterausschusses Veranlasste Leistungen in einer Pressemeldung.
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