04.02.2021 Der neue Schlichtungsausschuss funktioniert
News KrankenhausDas Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) hat ein Portal für Anträge auf seinen Webseiten eingerichtet.

67 Entscheidungen in sechs Monaten
Der neue Schichtungsausschuss auf Bundesebene ist arbeitsfähig. Um neue Anträge entgegenzunehmen, hat das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) am 4. Januar 2021 ein Portal auf seinen Webseiten eingerichtet. So können Kliniken und Krankenkassen, aber auch die Medizinischen Dienste, Krankenhaus- und Fachgesellschaften sowie das Bundesgesundheitsministerium (BMG) den Schlichtungsausschuss jetzt anrufen, um strittige Kodier- und Abrechnungsfragen zu klären. Mit neuer Geschäftsordnung hatte der Ausschuss allein im zweiten Halbjahr 2020 über 69 strittige Kodierfragen fristgerecht entschieden und damit seine Funktionstüchtigkeit unter Beweis gestellt. Bei 67 Entscheidungen konnten sich die Mitglieder einigen, zwei Entscheidungen erfolgten nach kontroversen Anträgen.Innerhalb von sieben Sitzungen wurden teilweise seit Jahren umstrittene Kodierfragen nun abschließend geklärt. Die Beschlüsse des Schlichtungsausschusses werden vom InEK veröffentlicht und durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) kommuniziert. Sie haben für die Krankenhäuser denselben Status wie die Deutschen Kodierregeln (DKR).
Zweiter Anlauf mit neuer Geschäftsordnung
Der „neue“ Ausschuss war Ende 2019 im Zuge der MDK-Reform neu konstituiert worden, nachdem das Vorgängergremium binnen fünf Jahren nur eine einzige Entscheidung getroffen hatte. Neben den parteiischen Mitgliedern – Vertretern der Kliniken und Krankenkassen – unterstützen nun auch einige unparteiische Experten den Einigungsprozess, darunter Dr. Franz Metzger als Vorsitzender, der DRG- und Qualitätsspezialist Prof. Dr. Thomas Mansky und der Sozialrechtler Prof. Dr. Ulrich Greiner. Darüber hinaus nehmen Vertreter des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (ehemals DIMDI) und des InEK an den Sitzungen teil. Die Vertragsparteien verhandeln nun mit je sechs statt bisher fünf Vertretern.
Der Schichtungsausschuss auf Bundesebene (Paragraf 19 KHG) soll grundsätzliche Kodier- und Abrechnungsfragen klären, bei denen die Sozialmedizinische Expertengruppe Vergütung und Abrechnung (SAE) und der Fachausschuss für ordnungsgemäße Kodierung und Abrechnung der Deutschen Gesellschaft für Medizincontrolling keinen Konsens erzielen konnten.
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