05.10.2020 Coronavirus: Sonderregelungen für Hebammen verlängert und neue Positionsnummern geschaffen
News HebammenhilfeBis zum 31. Dezember 2020 können freiberuflich tätige Hebammen verstärkt auf Beratung oder Kursteilnahme per Videotelefonie zurückgreifen. Die entsprechenden Sonderregelungen wurden jetzt von den Vertragspartnern verlängert.

Beratung oder Kursteilnahme per Videotelefonie
Die bereits bestehenden Sonderregelungen für freiberuflich tätige Hebammen, die im Zusammenhang mit dem Coronavirus gelten, wurden von den Vertragspartnern bis zum 31. Dezember 2020 verlängert. So können die Hebammen beispielsweise bis zum Jahresende auf Beratung oder Kursteilnahme per Videotelefonie zurückgreifen. Die entsprechenden Vereinbarungen waren zunächst bis zum 30. September 2020 befristet.
Hebammen können Pandemie-Materialpauschale abrechnen
Neben den bereits bestehenden Pandemie-Materialpauschalen können freiberuflich tätige Hebammen ab Oktober eine befristete Pandemie-Materialpauschalen für die nicht aufsuchende Wochenbettbetreuung sowie Hilfe bei Still- und Ernährungsschwierigkeiten des Kindes abrechnen. Darauf haben sich der GKV-Spitzenverband sowie die maßgeblichen Hebammenverbände verständigt.
Positionsnummer für Abrechnung von Pandemieleistungen
Die im Laufe der Pandemie beschlossenen Vereinbarungen wurden jetzt in eine einzige Vereinbarung zusammengeführt. Übergangsweise haben die Vertragspartner Positionsnummer für die Abrechnung von Pandemieleistungen geschaffen. Damit soll das Versorgungsgeschehen leichter nachvollziehbar sein.
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