02.11.2020 Arzneimittelrezepte: Dosierung angeben
News Arzt & PraxisÄrzte müssen auf Rezepten die Dosierung des Arzneimittels angeben. Diese Regelung gilt seit dem 1. November 2020. Sie ist verbindlich für Kassenrezepte und Privatrezepte. Der Aufdruck auf das Rezept (Muster 16) erfolgt mithilfe der Verordnungssoftware.

Ausnahmen von der Regel
Falls der Patient einen Medikationsplan oder eine schriftliche Dosierungsanweisung erhalten hat, können Ärzte dies statt der Dosierung auf dem Rezept vermerken. Zudem muss keine Dosierung angegeben werden, wenn Apotheker Arzneimittel direkt an den verordnenden Arzt abgeben - etwa für Sprechstundenbedarf. Darauf weist die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hin. Weiter heißt es bei der KBV, aus Gründen der Arzneimitteltherapiesicherheit werde eine Dosierungsanweisung auch für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel empfohlen.
Kennzeichnung mittels Verordnungssoftware
Wie die KBV mitteilt, ist der Anforderungskatalog für Verordnungssoftware bereits seit dem 1. Oktober um eine entsprechende Funktion ergänzt. Damit soll die neue Vorgabe von der Software rechtzeitig und fehlerfrei unterstützt werden. So sollen Rückfragen von Apotheken an die Arztpraxis möglichst vermieden werden.
Die Angabe der Dosierung erfolgt auf dem Rezept hinter dem verordneten Produkt am Ende der Verordnungszeile. Falls ein Medikationsplan oder eine schriftliche Dosierungsanweisung vorliegt, wird dies über das Kürzel „Dj“ ebenfalls am Ende der Verordnungszeile vermerkt. „Dj“ steht in diesem Fall für „Dosierungsanweisung vorhanden: ja“.
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