Vertrag Versorgung mit Hilfsmitteln zur Stomatherapie in Rheinland-Pfalz und Saarland
Übersicht über diesen Vertrag
Vertragstitel (vollständig): | Vertrag über die Versorgung mit Hilfsmitteln zur Stomatherapie der Produktgruppe 29 nach § 127 Abs. 2 SGB V in der 1. Änderungsfassung vom 01.09.2023 |
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Stand: | 01.02.2018 |
Inkrafttreten: | 01.09.2023 |
Vertragsdokument
Gegenstand des Vertrags ist die aufzahlungsfreie Versorgung der Versicherten der AOK Rheinland-Pfalz (RPS) mit Stomaartikeln, Zubehör und Verbrauchsmaterial sowie aller damit zusammenhängender Dienst- und Serviceleistungen entsprechend der medizinischen Notwendigkeit.
Aufgrund veränderter Rahmenbedingungen und Kostensteigerungen wurde der Vertrag vom 01.02.2018 mit Wirkung zum 01.09.2023 weiterentwickelt. Der Vertrag findet Anwendung für alle Versorgungen mit Lieferdatum ab dem 01.09.2023.
Die wesentlichen Änderungen sind:
- Anpassung der Vergütungshöhe
- Umstellung der Vertragspreise von brutto auf netto (d.h. ohne Umsatz- bzw. Mehrwertsteuer)
- Anpassung der Mindestvertragslaufzeit bis zum 31.08.2025
Damit diese 1. Änderungsfassung Wirkung entfaltet bedarf es keine neue Beitrittserklärung – das AC/TK 15 09 129 bleibt bestehen.