Vertrag Versorgung mit Geräten zur Sauerstoffversorgung
Übersicht über diesen Vertrag
Vertragstitel (vollständig): | Vertrag nach § 127 Abs. 2 SGB V über die Versorgung mit Geräten zur Sauerstoffversorgung |
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Stand: | 01.10.2022 |
Inkrafttreten: | 01.10.2022 |
Vertragsdokumente
Die AOK Bayern hat für die Versorgung mit Geräten zur Sauerstoffversorgung der Produktgruppe 14 des Hilfsmittelverzeichnisses nach § 139 SGB V Verträge nach § 127 Abs. 2 SGB V geschlossen.
Ein Beitritt zu dem Vertrag wird allen interessierten Leistungserbringern angeboten, sofern die vertraglichen Bedingungen erfüllt werden. Nähere Informationen können dem bereitgestellten Vertrag entnommen werden.