Vertrag Versorgung mit Beatmungsgeräten der Produktgruppe 14
Übersicht über diesen Vertrag
Vertragstitel (vollständig): | Vertrag gemäß § 127 Abs. 2 SGB V über die Versorgung mit Beatmungsgeräten der Produktgruppe 14 |
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Stand: | 28.09.2012 |
Inkrafttreten: | 01.10.2012 |
Dieser Vertrag regelt die Versorgung der Anspruchsberechtigen gemäß § 3 dieses Vertrages mit Beatmungsgeräten der Produktgruppe 14 des Hilfsmittelverzeichnisses sowie Zubehören und Verbrauchsartikeln nach § 33 SGB V i.V.m. § 127 Abs. 2 SGB V einschließlich aller damit im Zusammenhang stehenden Versorgungsleistungen auf der Basis einer pauschalen Vergütung.
Es ist nur noch ein Beitritt unter Anerkennung der Nachtragsvereinbarung inkl. Vertrag möglich.