Fachportal für Leistungserbringer
Wählen Sie Ihre AOK oder Region aus der Liste:
Warum wird diese Angabe benötigt?

Die AOK-Gemeinschaft gliedert sich in elf eigenständig agierende AOKs, welche regionale Angebote und Inhalte für Sie bereithalten.

Damit Sie zutreffende regionale Informationen erhalten, müssen Sie eine AOK/Region auswählen.

Der Schutz Ihrer Daten ist uns wichtig! Ihre Regionalisierungsdaten werden ausschließlich lokal innerhalb Ihres Browsers als Cookie gespeichert, eine Speicherung oder Verarbeitung dieser Daten durch die AOK erfolgt zu keinem Zeitpunkt.

Leichte Sprache Gebärdensprache
Alle Berufsfelder
Kontakt zur AOK

Bitte wählen Sie Ihre AOK oder Region aus, um passende Informationen zu erhalten.

AOK/Region wählen
  • Ansprechpartner finden
  • Kontaktformular
Wartungsarbeiten

Wartungsarbeiten

Von Freitag, den 05.04.2024 ab 21:00 Uhr bis Montag, den 08.04.2024 bis voraussichtlich 09:00 Uhr werden wichtige Wartungsarbeiten vorgenommen. In diesem Zeitraum kann es zu Ausfällen der Internetseite kommen.

Berufsfeld: Pflege Ändern Gewähltes Berufsfeld: Pflege Zurück zur Übersicht

Gesetz zur Reform der Pflegeberufe

Seit 2020 wird die Ausbildung in den drei Berufsfeldern Krankenpflege, Kinderkrankenpflege und Altenpflege verzahnt. Dadurch erhalten die Auszubildenden die Möglichkeit, zwischen den Bereichen zu wechseln.

Pflegeberuf aufwerten

Der Bundesrat hat am 7. Juli 2019 das Gesetz zur Reform der Pflegeausbildung zugestimmt. Ziel der Reform ist, das Berufsbild deutlich aufzuwerten und beispielsweise durch das berufsqualifizierende Studium neue Zielgruppen anzusprechen.

Inhalte

Seit 2020 wird die Ausbildung in den drei Berufsfeldern Krankenpflege, Kinderkrankenpflege und Altenpflege verzahnt. Dadurch erhalten die Auszubildenden die Möglichkeit, zwischen den Bereichen zu wechseln. Die Ausbildung in der Altenpflege und der Kinderkrankenpflege bleibt erhalten. Die Auszubildenden werden zwei Jahre lang generalistisch geschult. Im dritten und letzten Jahr können sie wählen, ob sie einen generalistischen Abschluss anstreben oder sich auf Alten- beziehungsweise Kinderkrankenpflege spezialisieren wollen.

Neu eingeführt wurde eine Pflegeausbildung an Hochschulen. Das Studium dauert drei Jahre und soll ein vertieftes Wissen über die Grundlagen der Pflegewissenschaft vermitteln. Auch die Inhalte der Pflegeausbildung sowie Kenntnisse über die Gestaltung von Pflegeprozessen oder die Entwicklung von Qualitätsmanagementkonzepten stehen auf dem Lehrplan.

Wer die generalistische Ausbildung im dritten Jahr fortsetzt, erwirbt den Abschluss zur Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann. Pflegeschüler können ihre Ausbildung auch nach zwei Jahren als Pflegeassistent abschließen.  

Evaluation der Reform

Sechs Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes sollen die Erfahrungen mit der Reform ausgewertet werden und der Bundestag neu entscheiden können, ob es bei der Zwei-Plus-Eins-Regelung bleibt oder doch grundsätzlich die Generalistik kommt.

Einheitliche Finanzierung über Länderfonds

Das bislang in manchen Ländern noch erhobene Schulgeld entfällt. Die Finanzierung aller Ausbildungswege erfolgt unterschiedslos über einen gemeinsamen Ausbildungsfonds.

Beschlüsse

Was? Wann?
Referentenentwurf BMFSFJ/BMG 26. November 2015
Verbände-Fachanhörung BMFSFJ 11. Dezember 2015
Kabinettsbeschluss 13. Januar 2016
1. Durchgang im Bundesrat 26. Februar 2016
1. Lesung im Bundestag 18. März 2016
Zweite/dritte Lesung Bundestag 22. Juni 2017
Zweiter Durchgang Bundesrat 7. Juli 2017
Inkrafttreten 1. Januar 2020

Gesetze zum Pflegeberufe

Die Ausbildung für Berufe Altenpflege und Krankenpflege ist in den jeweiligen Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen geregelt. Derzeit gelten folgende Verordnungen und Gesetze:

EU-Richtlinie zur Berufsanerkennung

Mehr Informationen zur EU-Richtlinie zur Berufsanerkennung

Zurück zum Thema