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Rahmenempfehlungen

Die Rahmenempfehlungen über die einheitliche und flächendeckende Versorgung mit außerklinischer Intensivpflege regeln auch die strukturellen Anforderungen an Wohneinheiten einschließlich baulicher Qualitätsanforderungen.

Rahmenempfehlungen werden derzeit verhandelt

Nur zugelassene Leistungserbringer dürfen die außerklinische Intensivpflege anbieten und abrechnen. Das regeln die Rahmenempfehlungen nach Paragraf 132l SGB V. Diese beschreibt unter anderem die personellen Anforderungen und den Personalbedarf für die Leistungserbringung sowie die strukturellen Anforderungen einschließlich baulicher Anforderungen an Wohneinheiten. Diese Rahmenempfehlungen verhandelt derzeit der GKV-Spitzenverband mit den Verbänden der Leistungserbringer.

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