Vertrag Versorgung von Tracheotomierten und Laryngektomierten in Rheinland-Pfalz und Saarland
Übersicht über diesen Vertrag
Vertragstitel (vollständig): | Vertrag zur Versorgung von Tracheotomierten und Laryngektomierten mit Hilfsmitteln nach § 127 Abs. 2 SGB V |
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Stand: | 01.04.2015 |
Inkrafttreten: | 01.04.2015 |
Vertragsdokument
Gegenstand des Vertrags ist die Versorgung von tracheotomierten und laryngektomierten Versicherten der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland (AOK RPS) mit den in der Anlage 2 aufgeführten Hilfsmitteln einschließlich aller damit zusammenhängenden Dienst- und Serviceleistungen auf Basis einer Vergütung mit Monatspauschalen, die in Anlage 6 näher bestimmt sind.
Dieser Vertrag regelt in erster Linie die Neuversorgung mit den in Anlage 2 genannten Hilfsmitteln nebst Verbrauchsmaterialien; ansonsten gelten die Übergangsregelungen.