Gegenstand dieses Vertrages ist die Versorgung der Versicherten der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland im Bereich der enteralen Ernährung mit:
- Sonden- und Trinknahrung (bilanzierte Diäten) nach § 31 Abs. 5 Satz 1 SGB V,
- mit Verbandmitteln nach § 31 Abs. 1 Satz 1, 2. Halbsatz SGB V
- sowie mit Hilfsmitteln der Produktgruppe 03 (Applikationshilfen) nach § 33 Abs. 1 Satz 1 SGB V,
soweit die vorgenannten Leistungen nicht nach § 92 Abs.1 Satz 2 Nr. 6 SGB V oder § 34 SGB V ausgeschlossen sind, einschließlich aller damit zusammenhängenden Dienst- und Serviceleistungen.
Der Vertrag regelt in erster Linie die Neuversorgung mit Produkten zur enteralen Ernährung. Für bereits bestehende und laufende Versorgungen gelten die Übergangsregelungen.