Die AOK-Gemeinschaft gliedert sich in elf eigenständig agierende AOKs, welche regionale Angebote und
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Von Freitag, den 05.04.2024 ab 21:00 Uhr bis Montag, den
08.04.2024 bis voraussichtlich 09:00 Uhr werden wichtige
Wartungsarbeiten vorgenommen. In diesem Zeitraum kann es zu Ausfällen der Internetseite kommen.
Die Versorgung der Versicherten mit Hilfsmitteln wird mehrheitlich in regionalen Verträgen nach § 127 SGB V geregelt. Im Gesundheitshandwerk der Hörakustiker existiert nur eine Bundesinnung. Zudem sind viele Leistungserbringer überregional tätig. Für die Hörgeräteversorgung hat der AOK-Bundesverband deshalb im Auftrag seiner Gesellschafter Verträge mit bundesweit tätigen Anbietern geschlossen, denen interessierte und geeignete Leistungserbringer zu gleichen Konditionen beitreten können.
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