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Wartungsarbeiten

Wartungsarbeiten

Von Freitag, den 05.04.2024 ab 21:00 Uhr bis Montag, den 08.04.2024 bis voraussichtlich 09:00 Uhr werden wichtige Wartungsarbeiten vorgenommen. In diesem Zeitraum kann es zu Ausfällen der Internetseite kommen.

Berufsfeld: Hebammenhilfe Ändern Gewähltes Berufsfeld: Hebammenhilfe Zurück zur Übersicht

Abrechnung

Freiberuflich tätige Hebammen sind verpflichtet, den Krankenkassen ihre Abrechnungen durch elektronische Datenübertragung oder maschinell verwertbar auf Datenträgern zu übermitteln (§ 302 Abs. 1 und 2 SGB V). Details regelt die Anlage 2 des Rahmenvertrags.

Voraussetzung für die Leistungserbringung

Grundvoraussetzung für die Abrechnung ist die Verwendung eines persönlichen Institutionskennzeichens (IK) und die Aufnahme der Hebamme in die entsprechende Vertragspartnerliste. Des Weiteren ist zwingend das bundeseinheitliche Positionsnummernverzeichnis anzuwenden.