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Sonderregelungen bei der Entlassung aus dem Krankenhaus

Das Krankenhaus kann im Entlassmanagement außerklinische Intensivpflege für bis zu sieben Kalendertage nach der Entlassung verordnen.

AKI im Rahmen des Entlassmanagements

Im Krankenhaus kann die außerklinische Intensivpflege im Rahmen des Entlassmanagements für einen Zeitraum von bis zu sieben Kalendertagen verordnet werden. Bei Patientinnen oder Patienten, die beatmet werden oder eine Trachealkanüle haben, muss bereits im Krankenhaus geprüft werden, ob das Potenzial für eine Entwöhnung beziehungsweise die Entfernung der Kanüle besteht.

Damit die Überleitung in die außerklinische Intensivpflege gelingt, sieht die AKI-Richtlinie ein strukturiertes gemeinsames Vorgehen von Krankenhaus, Krankenkasse, Versicherten beziehungsweise den Familien und Leistungserbringern vor.

Hierzu sind die Krankenkassen frühzeitig zu informieren.

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