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Wartungsarbeiten

Wartungsarbeiten

Von Freitag, den 05.04.2024 ab 21:00 Uhr bis Montag, den 08.04.2024 bis voraussichtlich 09:00 Uhr werden wichtige Wartungsarbeiten vorgenommen. In diesem Zeitraum kann es zu Ausfällen der Internetseite kommen.

Berufsfeld: Pflege Ändern Gewähltes Berufsfeld: Pflege Zurück zur Übersicht

PpSG: Zuschläge für zusätzliche Pflegestellen

Stationäre Pflegeeinrichtungen haben einen gesetzlichen Anspruch auf einen Vergütungszuschlag zur Finanzierung zusätzlicher Stellen.

Vergütungszuschlag

Vollstationäre Pflegeeinrichtungen können einen Vergütungszuschlag zur Finanzierung zusätzlicher Pflegestellen erhalten (§ 8 Absatz 6 SGB XI). Das hat der GKV-Spitzenverband mit den Bundesvereinigungen der Träger stationärer Pflegeeinrichtungen festgelegt.

Der Anspruch auf einen Vergütungszuschlag ist je nach Einrichtungsgröße gestaffelt (von 0,5 bis 2,0 Pflegestellen):

  • 0,5 Pflegestelle   = bis zu 40 Heimplätze
  • 1,0 Pflegestelle   = 41 bis 80 Heimplätze
  • 1,5 Pflegestellen = 81 bis 120 Heimplätze
  • 2,0 Pflegestellen = mehr als 120 Heimplätze

Voraussetzung für den Zuschlag ist, dass die Pflegeeinrichtung über neu eingestelltes oder über Stellenaufstockung erweitertes Pflegepersonal verfügt. Dies muss über das Personal hinaus gehen, das die Pflegeeinrichtung nach der Pflegesatzvereinbarung vorzuhalten hat.

Der entsprechende Antrag muss schriftlich gestellt werden.

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