Fachportal für Leistungserbringer
Wählen Sie Ihre AOK oder Region aus der Liste:
Warum wird diese Angabe benötigt?

Die AOK-Gemeinschaft gliedert sich in elf eigenständig agierende AOKs, welche regionale Angebote und Inhalte für Sie bereithalten.

Damit Sie zutreffende regionale Informationen erhalten, müssen Sie eine AOK/Region auswählen.

Der Schutz Ihrer Daten ist uns wichtig! Ihre Regionalisierungsdaten werden ausschließlich lokal innerhalb Ihres Browsers als Cookie gespeichert, eine Speicherung oder Verarbeitung dieser Daten durch die AOK erfolgt zu keinem Zeitpunkt.

Leichte Sprache Gebärdensprache
Alle Berufsfelder
Kontakt zur AOK

Bitte wählen Sie Ihre AOK oder Region aus, um passende Informationen zu erhalten.

AOK/Region wählen
  • Ansprechpartner finden
  • Kontaktformular
Wartungsarbeiten

Wartungsarbeiten

Von Freitag, den 05.04.2024 ab 21:00 Uhr bis Montag, den 08.04.2024 bis voraussichtlich 09:00 Uhr werden wichtige Wartungsarbeiten vorgenommen. In diesem Zeitraum kann es zu Ausfällen der Internetseite kommen.

Berufsfeld: Heilmittel Ändern Gewähltes Berufsfeld: Heilmittel Zurück zur Übersicht

Heilmittel-Richtlinie Zahnärzte

Die Heilmittel-Richtlinie Zahnärzte regelt die verordnungsfähigen Maßnahmen der Physiotherapie und der physikalischen Therapie sowie Sprech- und Sprachtherapie zur Behandlung krankheitsbedingter struktureller beziehungsweise funktioneller Schädigungen des Mund- und Kieferbereichs.

Verordnung von Heilmitteln durch Vertragszahnärzte

Die Heilmittel-Richtlinie Vertragszahnärzte (HeilM-RL ZÄ) beschreibt die Verordnung von Heilmitteln durch Vertragszahnärzte. Insbesondere regelt sie die die Voraussetzungen, Grundsätze und Inhalte der Verordnungsmöglichkeiten sowie die Zusammenarbeit der Vertragszahnärzte mit den jeweiligen Therapeuten. Grundsätzlich unterscheidet sich die HeilM-RL ZÄ strukturell und inhaltlich nicht wesentlich von der Heilmittel-Richtlinie für Vertragsärzte.

Die HeilM-RL ZÄ regelt die verordnungsfähigen Maßnahmen der Physiotherapie sowie der Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie zur Behandlung krankheitsbedingter struktureller beziehungsweise funktioneller Schädigungen des Mund- und Kieferbereichs. Die Verordnung von Ergotherapie, Podologie sowie Ernährungstherapie ist in der Richtlinie nicht vorgesehen.

Die verordnete Heilmittelbehandlung durch Zahnärzte kann als telemedizinische Leistung erbracht werden (Videotherapie). Die entsprechende Änderung der HeilM-RL ZÄ ist im Januar 2022 in Kraft getreten. Die Regelung entfaltet ihre Wirkung, sobald die konkrete Ausgestaltung der telemedizinischen Leistungserbringung im Bundesvertrag festgelegt wurde.

Seit Anfang 2021 ist die grundlegend überarbeitete Heilmittel-Richtlinie Zahnärzte (HeilM-RL ZÄ) in Kraft.

Zahnärztliche Heilmittelverordnung (Formular 9)

Vertragszahnärzte können auf der zahnärztlichen Heilmittelverordnung die Maßnahmen der Physiotherapie sowie der Sprech-, Sprach-und Schlucktherapie verordnen. Seit 1. Januar 2021 müssen die Zahnärzte verbindlich den Vordruck 9 nutzen.

Fachartikelserie zur Heilmittelverordnung

Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung informiert in einer Fachartikelserie über die wesentlichsten Änderungen zur neuen Heilmittel-Richtlinie:

Alle Artikel im Thema

Heilmittel-Richtlinie VertragsärzteHeilmittel-Richtlinie Zahnärzte
Zurück zum Thema