Verträge
Die Verhandlung über den Rahmenvertrag zur Ergotherapie erfolgt auf Länderebene. Gegenstand des Vertrages ist die Sicherstellung einer wirksamen und wirtschaftlichen ambulanten Versorgung mit ergotherapeutischen Leistungen.
Höchstpreise für die Ergotherapie
Ab dem 1. Juli 2019 gelten bundeseinheitliche Höchstpreise für die Ergotherapie. Diese ersetzen die bereits vertraglich vereinbarten Vergütungssätze der jeweiligen Leistungspositionen. Alle anderen vertraglichen Regelungen, wie zum Beispiel die vereinbarten Leistungen oder Abrechnungsregelungen der Verträge nach § 125 Abs.2 (alt) SGB V, gelten zunächst weiter.
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