Die ergänzenden Leistungen umfassen beispielsweise Rehabilitationssport und Funktionstraining, das persönliche Budget sowie die Patientenschulungen.
Wichtige Informationen zum betrieblichen Eingliederungsmanagement oder Zuzahlungen bei Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen.
Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen müssen den Krankenkassen Angaben zur Abrechnung elektronisch übermitteln.
Weitere Themen
Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen können coronabedingte Mehraufwendungen und pandemiebedingte Minderbelegung beantragen.
Erbringer von Vorsorgeleistungen und Rehabilitationsmaßnahmen sind dazu verpflichtet, sich an der externen Qualitätssicherung zu beteiligen.
Für die gesetzlichen Krankenkassen gilt das Ziel "Rehabilitation vor Pflege" und die Umsetzung von "ambulant vor stationär".
Informationen zum elektronischen AOK-Zahlungsavis