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Wartungsarbeiten

Wartungsarbeiten

Von Freitag, den 05.04.2024 ab 21:00 Uhr bis Montag, den 08.04.2024 bis voraussichtlich 09:00 Uhr werden wichtige Wartungsarbeiten vorgenommen. In diesem Zeitraum kann es zu Ausfällen der Internetseite kommen.

Berufsfeld: Krankenhaus Ändern Gewähltes Berufsfeld: Krankenhaus Zurück zur Übersicht

Unterstützungspflege nach § 37 Abs.1a SGB V

Für Versicherte, die nicht pflegebedürftig sind oder maximal Pflegegrad 1 haben, übernimmt die AOK die Kosten für die Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung in der Regel bis zu vier Wochen, sofern keine andere Person im Haushalt die Versorgung übernehmen kann.

Muster und Ausfüllanleitung

Für die Verordnung von Unterstützungspflege wird das Muster 12 - Verordnung Häuslicher Krankenpflege verwendet. Dort muss das Feld "Unterstützungspflege" angekreuzt werden.

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