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Wartungsarbeiten

Wartungsarbeiten

Von Freitag, den 05.04.2024 ab 21:00 Uhr bis Montag, den 08.04.2024 bis voraussichtlich 09:00 Uhr werden wichtige Wartungsarbeiten vorgenommen. In diesem Zeitraum kann es zu Ausfällen der Internetseite kommen.

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Sozialmedizinische Nachsorge nach § 43 Abs. 2 SGB V

Anspruch auf sozialmedizinische Nachsorge haben chronisch kranke oder schwerstkranke Kinder und Jugendliche, die das 14. Lebensjahr, in besonders schwerwiegenden Fällen das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Verordnungen und Anträge im Rahmen des Entlassmanagements

Voraussetzung ist, dass die Leistung wegen der Art, Schwere und Dauer der Erkrankung notwendig ist, um den stationären Aufenthalt zu verkürzen oder die anschließende ambulante Behandlung zu sichern. Die Leistungen umfassen im Einzelnen die Analyse des Versorgungsbedarfs, die Koordinierung der verordneten Leistungen sowie die Anleitung und Motivierung zur Inanspruchnahme der verordneten Leistungen.

Muster und Ausfüllanleitung

Weiterführende Informationen

Zu Voraussetzungen, Inhalt und Qualität der sozialmedizinischen Nachsorgemaßnahmen gibt der GKV-Spitzenverband Bestimmungen heraus.

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