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Medizinische Rehabilitation

Leistungen zur medizinischen Rehabilitation sollen eine Behinderung oder Pflegebedürftigkeit abwenden. Leistungen zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) können Versicherte bei ihrer Krankenkasse beantragen. Darüber hinaus benötigen sie in den meisten Fällen eine ärztliche Verordnung.

Verordnungen und Anträge im Rahmen des Entlassmanagements

Seit April 2016 kann ein Vertragsarzt eine medizinische Rehabilitation zulasten der GKV direkt verordnen. Im Vorfeld berät er den Patienten über die Ziele der Maßnahme, deren Inhalte, den Ablauf und die Dauer. Übernimmt die GKV die Kosten der Rehabilitation, füllt er die Teile B bis D des Verordnungsformulars Muster 61 aus und übermittelt sie an die Krankenkasse.

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