Krankenbeförderung
Bei medizinisch notwendigen Fahrten mit einem Taxi- oder Mietwagenunternehmen ist für die Kostenübernahme eine ärztliche Verordnung der Krankenbeförderung (Muster 4) erforderlich.
Verordnungen und Anträge im Rahmen des Entlassmanagements
Eine Kostenerstattung ist bei Fahrten zu und von stationären Behandlungen, unter gewissen Voraussetzungen auch bei Vor- und Nachuntersuchungen, im Rahmen einer stationären Krankenhausbehandlung möglich.
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