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Wartungsarbeiten

Wartungsarbeiten

Von Freitag, den 05.04.2024 ab 21:00 Uhr bis Montag, den 08.04.2024 bis voraussichtlich 09:00 Uhr werden wichtige Wartungsarbeiten vorgenommen. In diesem Zeitraum kann es zu Ausfällen der Internetseite kommen.

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Haushaltshilfe

Für Patienten, die nach ihrem Krankenhausaufenthalt ihren Haushalt absehbar nicht alleine weiterführen können, kann Haushaltshilfe beantragt werden. Bei der Entlassung aus einer Rehabilitationseinrichtung kommt eine Haushaltshilfe nur aufgrund einer akuten Erkrankung in Frage.

Verordnungen und Anträge im Rahmen des Entlassmanagements

Die Haushaltshilfe erledigt den Haushalt und betreut bei Bedarf die Kinder. Diese Unterstützung wird nach einem stationären Aufenthalt für längstens vier Wochen gewährt. Wenn im Haushalt ein Kind lebt, das bei Beginn der Haushaltshilfe das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder behindert ist, verlängert sich der Anspruch auf längstens 26 Wochen.

Diese Leistung muss vom Versicherten beantragt werden.

Das Krankenhaus beziehungsweise die Rehabilitationseinrichtung bestätigt die medizinische Notwendigkeit und hilft bei der Antragstellung. Die individuellen Details der Regelung sollten mit der AOK besprochen werden.

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