Haushaltshilfe
Für Patienten, die nach ihrem Krankenhausaufenthalt ihren Haushalt absehbar nicht alleine weiterführen können, kann Haushaltshilfe beantragt werden. Bei der Entlassung aus einer Rehabilitationseinrichtung kommt eine Haushaltshilfe nur aufgrund einer akuten Erkrankung in Frage.
Verordnungen und Anträge im Rahmen des Entlassmanagements
Die Haushaltshilfe erledigt den Haushalt und betreut bei Bedarf die Kinder. Diese Unterstützung wird nach einem stationären Aufenthalt für längstens vier Wochen gewährt. Wenn im Haushalt ein Kind lebt, das bei Beginn der Haushaltshilfe das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder behindert ist, verlängert sich der Anspruch auf längstens 26 Wochen.
Diese Leistung muss vom Versicherten beantragt werden.
Das Krankenhaus beziehungsweise die Rehabilitationseinrichtung bestätigt die medizinische Notwendigkeit und hilft bei der Antragstellung. Die individuellen Details der Regelung sollten mit der AOK besprochen werden.
- AOK Baden-Württemberg
- AOK Bayern
- AOK Bremen/Bremerhaven
- AOK Hessen
- AOK Niedersachsen
- AOK Nordost
- AOK NordWest
- AOK PLUS
- AOK Rheinland-Pfalz/Saarland
-
AOK Rheinland/Hamburg
- Hamburg
- Rheinland
- AOK Sachsen-Anhalt