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Häufig gestellte Fragen zum elektronischen Kostenvoranschlag

Die meisten Leistungserbringer nutzen den elektronischen Kostenvoranschlag bereits und profitieren von folgenden Vorteilen:

  • schnelle, sichere und nachvollziehbare Übermittlung der Kostenvoranschläge
  • Einsparung von Porto und Verwaltungskosten
  • automatische Zuordnung des Kostenvoranschlags an den zuständigen Mitarbeiter bei der Krankenkasse
  • schnellere Übermittlung der Entscheidung per elektronischem Rückweg
  • verkürzte Bearbeitungsdauer

Spätestens ab dem 1. Februar 2023 ist das elektronische Kostenvoranschlagsverfahren gemäß den Rahmenempfehlungen zu § 127 Abs. 9 SGB V von den Leistungserbringern verpflichtend umzusetzen.

  • Zertifizierung von der AOK Systems für den Hin- und Rückweg sowie Zwischenmitteilungen.
  • Abschluss des Dienstleister-Vertrags mit der AOK Baden-Württemberg

Übersicht über IT-Dienstleister mit Vertrag

Bitte verwenden Sie ausschließlich das IK 108018007.

Die Datenlieferung besteht aus zwei bzw. drei Teilen:

  • dem Datensatz mit den Angaben zum Kostenvoranschlag und
  • dem Image als Anhang, in dem die zugrundeliegende Verordnung und weitere Anhänge wie zum Beispiel eine Kostenkalkulation angehängt werden können.
  • sofern ein wiedereinsetzbares Hilfsmittel über ein HilfsmittellogistikCenter angefragt  wird, ist die Lageranfrage zusätzlich als separates Image beizufügen. Nähere Informationen zur elektronischen Lageranfrage (eLageranfrage) sowie das Formular finden Sie unter den Liefervorgaben.

Images mit einer Größe von mehr als 5 MB können nicht angenommen werden. Die Images werden im Format PDF angenommen. Andere Formate werden in der zentralen Onlinegeschäftsstelle (zOGS) der ITSCare abgewiesen.

Bereits bei der Datenannahme in der zentralen Onlinegeschäftsstelle (zOGS) der ITSCare erfolgen Vollständigkeits- und Plausibilitätsprüfungen.

Diese beinhalten zum Beispiel eine Prüfung auf Krankenversichertennummer, die Größe des Anhangs, gültige Hilfsmittelpositionsnummer, richtige Arztnummern etc.

Ist eines der Kriterien nicht erfüllt, werden die Daten bereits an dieser Stelle abgewiesen und der zertifizierte Dienstleister erhält einen entsprechenden Hinweis. Die Daten werden in diesem Fall nicht an die AOK Baden-Württemberg übermittelt.

Die Datenannahme bei der zentralen Onlinegeschäftsstelle (zOGS) der ITSCare ist kostenfrei. Die Kosten für die Inanspruchnahme eines zertifizierten IT-Dienstleisters sind bei dem jeweiligen Dienstleister zu erfragen.

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