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Einschreibung, Dokumentation, Datenaustausch

Die Abläufe in einem Disease-Management-Programm (DMP) sind zwischen AOK und Leistungserbringern verbindlich festgelegt. Die Informationen der AOK zu Einschreibung, Dokumentation und Datenfluss sollen teilnehmende Ärzte bei der Umsetzung der strukturierten Behandlungsprogramme unterstützen.

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Einschreibung

Der koordinierende Vertragsarzt wählt die für das Programm geeigneten Patienten grundsätzlich nach folgenden Einschreibekriterien aus:

Einschreibekriterien für Typ-2-Diabetiker

  • die gesicherte Diagnose des Diabetes mellitus Typ 2 oder eine bereits begonnene Therapie mit diabetesspezifischen, blutzuckersenkenden Medikamenten
  • die grundsätzliche Bereitschaft und Fähigkeit des Patienten zur aktiven Mitwirkung und Teilnahme an Schulungen
  • die Erwartung einer Verbesserung der Lebensqualität und Lebenserwartung durch intensivierte Betreuung

Patientinnen mit Schwangerschaftsdiabetes werden nicht in dieses strukturierte Behandlungsprogramm aufgenommen.

Dokumentation

Für Disease-Management-Programme ist es notwendig, dass standardisierte Daten erhoben, verarbeitet und genutzt werden. Diese standardisierte und strukturierte elektronische Dokumentation ist die Grundlage für die Informations- und Steuerungsprozesse im DMP und die Basis, um Arzt-Feedbackberichte und wissenschaftliche Evaluationen zu erstellen.

Die elektronische Dokumentation besteht aus zwei Teilen: Im indikationsübergreifenden Teil werden die grundlegenden administrativen und allgemeinen medizinischen Daten sowie die für die Behandlung wichtigen Komorbiditäten erhoben. Für jede Erkrankung schließt sich ein indikationsspezifischer Teil an.

Datenaustausch

Die Teilnahmeerklärungen der Patienten werden per Post an die Datenstelle gesandt.

Die teilnehmenden Ärzte leiten die elektronisch erfassten DMP-Dokumentationen an die Datenstelle weiter, die für die Sammlung und Aufbereitung der Daten zuständig ist. Diese prüft die Daten und bittet den Arzt gegebenenfalls, fehlerhafte Dokumentationen zu korrigieren.

Danach übermittelt die Datenstelle die Daten an die Gemeinsame Einrichtung von Ärzten und Krankenkassen, die für die ärztliche Qualitätssicherung (Erstellung von Feedbackberichten) verantwortlich ist. Die Krankenkassen erhalten die Daten als Grundlage für die Steuerung der Programmabläufe sowie für die Betreuung und Information der teilnehmenden Versicherten (Qualitätssicherung).

Darüber hinaus müssen die Krankenkassen die dokumentierten Daten für die gesetzlich vorgeschriebene Evaluation der Wirksamkeit und der Kosten des Behandlungsprogramms zur Verfügung stellen. Bevor die Daten an einen externen Sachverständigen weitergegeben werden, müssen sie pseudonymisiert werden. Dadurch können keine Rückschlüsse mehr auf einzelne Patienten gezogen werden.

Der Umgang mit den Patientendaten durch die beteiligten Stellen unterliegt strengen Datenschutzbestimmungen.

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