Betriebliches Eingliederungsmanagement
Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM): Der Gesetzgeber hat die Fürsorgepflicht der Arbeitgeber gegenüber den Beschäftigten erweitert. BEM hat das Ziel, Arbeitsunfähigkeit der Beschäftigten möglichst zu überwinden und erneuter Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen.
BEM ist Aufgabe des Arbeitgebers
Die Initiative zum BEM geht vom Arbeitgeber aus. Er bietet dem arbeitsunfähigen Mitarbeiter seine Unterstützung an, wenn dieser im Laufe des Vorjahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig war. Der Beschäftigte kann entscheiden, ob er dieses Angebot annimmt.
Die AOK unterstützt Unternehmen bei der Vorbereitung und Umsetzung des BEM mit einer Vielzahl von Angeboten. So informieren Experten der AOK die Unternehmen über die gesetzlichen Grundlagen.
Die Krankenversicherung, die Rentenversicherung, die Unfallversicherung, die Bundesagentur für Arbeit, die Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und die Hauptfürsorgestellen haben auf Ebene der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) einen Handlungsleitfaden erarbeitet.