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Wartungsarbeiten

Wartungsarbeiten

Von Freitag, den 05.04.2024 ab 21:00 Uhr bis Montag, den 08.04.2024 bis voraussichtlich 09:00 Uhr werden wichtige Wartungsarbeiten vorgenommen. In diesem Zeitraum kann es zu Ausfällen der Internetseite kommen.

Berufsfeld: Krankenbeförderung Ändern Gewähltes Berufsfeld: Krankenbeförderung Zurück zur Übersicht

Krankentransport-Richtlinie

Für die Verordnung einer Krankenbeförderung hat der Arzt beziehungsweise Psychotherapeut die Notwendigkeit der Beförderung zu prüfen und das erforderliche Transportmittel auszuwählen. Dabei muss die Fahrt im Zusammenhang mit einer Leistung der Krankenkasse medizinisch zwingend notwendig sein.

Auswahl des Beförderungsmittels

Maßgeblich für die Auswahl des Beförderungsmittels ist ausschließlich die zwingende medizinische Notwendigkeit im Einzelfall unter Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgebots. Für die Auswahl sind deshalb insbesondere der aktuelle Gesundheitszustand des Versicherten und seine Gehfähigkeit zu berücksichtigen.

Die Richtlinie beschreibt in den Paragrafen 5 bis 7 die Bedingungen, unter denen Rettungsfahrten, Krankentransporte und Krankenfahrten verordnet werden können.

Ausnahmefälle für Krankenfahrten zur ambulanten Behandlung

Paragraf 8 beschreibt die Ausnahmefälle, in denen eine Verordnung von Krankenbeförderung zu ambulanten Behandlungen möglich ist.

Genehmigungen

Einige Formen der Krankenbeförderung müssen von der Krankenkasse genehmigt werden.

Aktuelle Änderungen der Krankentransport-Richtlinie

DIe Beschlüsse des Gemeinsamen Bundesuasschussen vom 19. Dezember 2019 betreffen das Genehmigungsverfahren für Krankenfahrten zur ambulanten Behandlung mobilitätsbeeinträchtigter Menschen und Änderung der Anlage I. Die Anlage I der Krankentransport-Richtlinie listet die Angaben auf, die bei der Verordnung einer Krankenbeförderung zu machen sind. Dazu gehören zum Beispiel der Grund der Beförderung, die Art der Beförderung und die Behandlungsstätte.

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