Vertrag Durchführung von Krankenfahrten mit Mietwagen
Übersicht über diesen Vertrag
Vertragstitel (vollständig): | Vertrag nach § 133 SGB V über die Durchführung von Krankenfahrten mit Mietwagen |
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Stand: | 01.02.2023 |
Inkrafttreten: | 01.07.2021 |
Sie haben ein Mietwagenunternehmen im Rheinland und möchten für unsere Kunden Krankenfahrten durchführen? Gerne können Sie sich hier den entsprechenden Vertrag ausdrucken. Für eine Teilnahme an diesem Vertrag schicken Sie uns bitte die von Ihnen unterschriebene Anerkenntniserklärung mit allen erforderlichen Unterlagen zurück an:
AOK Rheinland/Hamburg – Die Gesundheitskasse
Unternehmensbereich Ambulante Versorgung
Geschäftsbereich Sonstige Vertragspartner
Kasernenstr. 61
40213 Düsseldorf