Richtlinie des G-BA über die Verordnung von außerklinischer Intensivpflege
Die außerklinische Intensivpflege wird neu aufgestellt. Der G-BA hatte im November 2021 eine neue „Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Verordnung von außerklinischer Intensivpflege" (Außerklinische Intensivpflege-Richtlinie/AKI-RL) verabschiedet. Diese ist zum 1. Januar 2023 in Kraft geteten. Damit wird die außerklinische Intensivpflege aus der Richtlinie zur häuslichen Krankenpflege herausgelöst. Ursprünglich sollten Verordnungen ab Januar 2023 ausschließlich nach den Regelungen der neuen Richtlinie erfolgen.
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