Modellprojekt Grippeschutzimpfungen in Apotheken
Hintergrund
Mit Inkrafttreten des Masernschutzgesetzes zum 1. März 2020 können Apotheken, Gruppen von Apothekerinnen und Apothekern oder Landesapothekerverbände Krankenkassen dazu auffordern, Verträge nach § 132j SGB V zur Durchführung von Modellvorhaben zu Grippeschutzimpfungen zu schließen. Dieser Möglichkeit ist der Landesapothekerverband Baden-Württemberg (LAV) nachgegangen.
Modellvorhaben in Baden-Württemberg
Das Modellvorhaben ist auf drei Jahre und drei LAV-Regionen (Mannheim, Plochinger Kranz, Ostwürttemberg) beschränkt.
Neben dem Sitz der Apotheke ist die fachliche Qualifikation durch eine ärztliche Schulung als Teilnahmevoraussetzung nachzuweisen.
Mitglieder des LAV können durch Beitrittserklärung zum Vertrag gegenüber dem LAV am Modellprojekt teilnehmen.
Ohne LAV-Mitgliedschaft ist ein Beitritt über das untenstehende Dokument möglich. Bitte beachten Sie unbedingt dazu auch die weiteren Informationen für Nichtmitglieder des LAV.
Dokumente zum Download der AOK Baden-Württemberg
Beitrittserklärung zur Vereinbarung über ein regionales Modellvorhaben zur Durchführung von Grippeschutzimpfungen in Apotheken nach § 132j SGB V
Eine schriftliche Beitrittserklärung zum Modellvorhaben ist obligatorisch, um die in dem Vertrag umfassten Leistungen durchführen zu dürfen.
Zur Erklärung Ihres Beitritts empfehlen wir Ihnen die Verwendung der nachstehenden Vorlage. Der Beitritt über das Formular ist nur möglich, wenn sich der Sitz Ihrer Apotheke in einer der Modellregionen befindet und Sie nicht über den LAV beitreten können.
Bitte senden Sie diese vollständig ausgefüllt an die im Beitrittsformular angegebene Adresse.
Dokumente zum Download der AOK Baden-Württemberg
Weitere Informationen für Nichtmitglieder des LAV
1. Abrechnung der Leistungen nach § 132j SGB V
Für die Abrechnung der Leistung nach § 132j SGB V wird ein Abrechnungsbeleg benötigt.
Abrechnungsbelege können über den LAV bezogen werden. Dieser bietet Nichtmitgliedern den Bezug von Abrechnungsbelegen gegen eine Aufwandspauschale von 12,50 EUR zzgl. Ust (100 St.) und Versandkosten an.
Ansprechpartner beim LAV ist Herr Krohm, der unter krohm@apotheker.de erreichbar ist.
2. Aufklärungsbögen
Für die Aufklärung der Patientinnen und Patienten über die Schutzimpfung gegen Influenza werden die gelben Aufklärungsmerkblätter des Deutschen Grünen Kreuzes (DGK) empfohlen. Die Inhalte werden in Zusammenarbeit mit der STIKO regelmäßig aktualisiert und haben einen hohen Bekanntheitsgrad in der Bevölkerung. Das DGK bietet die Aufklärungsbögen im Webshop an:
Für das Modellprojekt Grippeschutzimpfung in Apotheken gibt es vom DGK einen eigenen Aufklärungsbogen.