Hilfsmittelversorgung für Versicherte der AOK PLUS
Die AOK PLUS hat mit den Apothekerverbänden in Sachsen und Thüringen einen Hilfsmittelversorgungsvertrag geschlossen.
Hilfsmittelversorgungsvertrag
Dieser Vertrag regelt die Grundsätze bei der Versorgung mit Hilfsmitteln durch Apotheken einschließlich aller damit im Zusammenhang stehenden Dienst- und Serviceleistungen.
Dokumente zum Download der AOK PLUS (Sachsen)
Leistungserbringergruppenschlüssel für Sachsen und Thüringen
Jeder Gesundheitspartner muss den Leistungserbringergruppenschlüssel bestehend aus
- zweistelligem Abrechnungscode (AC) und
- fünfstelligem Tarifkennzeichen (TK)
zwingend verwenden.
Die ersten beiden Stellen des Tarifkennzeichens ordnen den Vertrag einem Bundesland zu, sind also fest vergeben. Für die Region Sachsen ist das die „13“ und für die Region Thüringen die „16“. Die restlichen Informationen zum Tarifkennzeichen sowie den Abrechnungscode entnehmen Sie bitte den vertraglichen Vereinbarungen.
Bundeseinheitliche/kassenspezifische Hilfsmittelpositionsnummern
Jede Abrechnung muss unter Verwendung der gültigen Hilfsmittelpositionsnummer geschehen. Die zu verwendenden bundeseinheitlichen Hilfsmittelpositionsnummern sind dem Vertrag zu entnehmen.
Kennzeichen für Hilfsmittel
Zusätzlich haben Hilfsmittelerbringer bei der maschinellen Abrechnung über den DTA nach Paragraph 302 SGB V das Feld "Kennzeichen Hilfsmittel" auszufüllen. Dieses Kennzeichen ist für das jeweilige Hilfsmittel dem Vertrag zu entnehmen (z. B. PG 05: Kennzeichen 00).