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Hilfsmittelversorgung für Versicherte der AOK PLUS

Die AOK PLUS hat mit den Apothekerverbänden in Sachsen und Thüringen einen Hilfsmittelversorgungsvertrag geschlossen.

Hilfsmittelversorgungsvertrag

Dieser Vertrag regelt die Grundsätze bei der Versorgung mit Hilfsmitteln durch Apotheken einschließlich aller damit im Zusammenhang stehenden Dienst- und Serviceleistungen.

Leistungserbringergruppenschlüssel für Sachsen und Thüringen

Jeder Gesundheitspartner muss den Leistungserbringergruppenschlüssel bestehend aus

  • zweistelligem Abrechnungscode (AC) und
  • fünfstelligem Tarifkennzeichen (TK)

zwingend verwenden.

Die ersten beiden Stellen des Tarifkennzeichens ordnen den Vertrag einem Bundesland zu, sind also fest vergeben. Für die Region Sachsen ist das die „13“ und für die Region Thüringen die „16“. Die restlichen Informationen zum Tarifkennzeichen sowie den Abrechnungscode entnehmen Sie bitte den vertraglichen Vereinbarungen.

Bundeseinheitliche/kassenspezifische Hilfsmittelpositionsnummern

Jede Abrechnung muss unter Verwendung der gültigen Hilfsmittelpositionsnummer geschehen. Die zu verwendenden bundeseinheitlichen Hilfsmittelpositionsnummern sind dem Vertrag zu entnehmen.

Kennzeichen für Hilfsmittel

Zusätzlich haben Hilfsmittelerbringer bei der maschinellen Abrechnung über den DTA nach Paragraph 302 SGB V das Feld "Kennzeichen Hilfsmittel" auszufüllen. Dieses Kennzeichen ist für das jeweilige Hilfsmittel dem Vertrag zu entnehmen (z. B. PG 05: Kennzeichen 00).

Abrechnung und Datenaustaustausch

Wohin sind die Daten und die Verordnungen zu senden?

Weiterführende Informationen

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