Fachportal für Leistungserbringer
Wählen Sie Ihre AOK oder Region aus der Liste:
Warum wird diese Angabe benötigt?

Die AOK-Gemeinschaft gliedert sich in elf eigenständig agierende AOKs, welche regionale Angebote und Inhalte für Sie bereithalten.

Damit Sie zutreffende regionale Informationen erhalten, müssen Sie eine AOK/Region auswählen.

Der Schutz Ihrer Daten ist uns wichtig! Ihre Regionalisierungsdaten werden ausschließlich lokal innerhalb Ihres Browsers als Cookie gespeichert, eine Speicherung oder Verarbeitung dieser Daten durch die AOK erfolgt zu keinem Zeitpunkt.

Leichte Sprache Gebärdensprache
Alle Berufsfelder
Kontakt zur AOK

Bitte wählen Sie Ihre AOK oder Region aus, um passende Informationen zu erhalten.

AOK/Region wählen
  • Ansprechpartner finden
  • Kontaktformular
Wartungsarbeiten

Wartungsarbeiten

Von Freitag, den 05.04.2024 ab 21:00 Uhr bis Montag, den 08.04.2024 bis voraussichtlich 09:00 Uhr werden wichtige Wartungsarbeiten vorgenommen. In diesem Zeitraum kann es zu Ausfällen der Internetseite kommen.

Berufsfeld: Apotheke Ändern Gewähltes Berufsfeld: Apotheke Zurück zur Übersicht

Richtlinien: Apothekenbetriebsordnung und weitere rechtliche Grundlagen

Mehrere Gesetze und Verordnungen bilden die Rechtsgrundlagen für die Arzneimittelversorgung der Bevölkerung.

Rechtliche Voraussetzungen für den Betrieb von Apotheken

Eine dieser Grundlagen ist die Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO). Sie regelt die Details zum Betrieb einer Apotheke und zu den Anforderungen an die Arzneimittelherstellung in der Apotheke.

Der Inhalt der ApBetrO umfasst unter anderem die Herstellung von Arzneimitteln. Auch zur Prüfung und Lagerung von Ausgangsstoffen für Rezepturen macht das Gesetz Vorgaben. Ein weiterer wichtiger Bestandteil betrifft die Kommunikation mit Patienten, insbesondere hinsichtlich Abgabe, Beratung und Information über Medikamente.

ApBetrO: Vorgaben zu Personal und Räumlichkeiten

In der ApBetrO finden sich Angaben und Regelungen zu den Räumlichkeiten der Apotheken, dem Apothekenleiter und dem Apothekenpersonal. Außerdem wird erläutert, welcher Vorrat an Medikamenten, insbesondere auch Notfallarzneimitteln, in Apotheken bereitzuhalten ist.
Basis der ApBetrO ist das Gesetz über das Apothekenwesen § 21 ApoG. Als Leistungserbringer im Gesundheitswesen sind Apotheker nach Sozialgesetzbuch V zur Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität der erbrachten Leistungen entsprechend dem Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse verpflichtet. Dazu muss der Apothekenleiter mit einem Qualitätsmanagementsystem (QMS) sicherstellen, dass Art und Umfang der pharmazeutischen Tätigkeiten den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen und dieses dokumentieren.

Arzneimittel-Richtlinie/AM-RL

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) regelt in der Arzneimittel-Richtlinie die bedarfsgerechte und wirtschaftliche Versorgung der gesetzlich Versicherten mit Arzneimitteln. Beispielsweise werden allgemeine Grundsätze über die Verordnung von Arzneimitteln, stofflichen Medizinprodukten und Verbandmitteln festgelegt.

Die Richtlinie konkretisiert das Wirtschaftlichkeitsgebot bei der Verschreibung von Arzneimitteln: Im allgemeinen Teil wird bestimmt, unter welchen Bedingungen Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen Anspruch auf die Erstattung von Medikamenten haben. Das Kapitel „Besonderer Teil“ besteht aus mehreren Anlagen, in denen festgehalten ist, wann welche Medikamente zulasten der Krankenkassen verordnet werden können. Diese Informationen werden regelmäßig aktualisiert.

In den Anlagen zur Arzneimittel-Richtlinie (Anlage I bis XII) werden im Einzelnen indikations- und wirkstoffbezogene Konkretisierungen getroffen. Ziel dieser Konkretisierungen ist eine wirtschaftliche und qualitätsgesicherte Versorgung mit Arzneimitteln und sonstigen Produkten. Die Anlagen betreffen beispielsweise die frühe Nutzenbewertung neuer Wirkstoffe, Festbetragsgruppenbildungen, den Erlass von Therapiehinweisen, Verordnungseinschränkungen und Regelungen zum Austausch wirkstoffgleicher Arzneimittel.

Alle Artikel im Thema

Richtlinien: Apothekenbetriebsordnung und weitere rechtliche GrundlagenArzneimittel-Richtlinie
Zurück zum Thema