Arzneimittelrabattverträge: Worum geht es?
Krankenkassen können mit den Herstellern von Arzneimitteln Arzneimittelrabattverträge abschließen. Medikamente, deren Preise über dem Festbetrag liegen, die aber Teil eines Rabattvertrags sind, sind für Versicherte ohne Mehrkosten verfügbar. Dies ist jedoch losgelöst von einer möglichen Zuzahlungsverpflichtung.
Rechtliche Grundlagen von Rabattverträgen
Die Rabatte mit pharmazeutischen Unternehmen sind im Sozialgesetzbuch § 130a SGB V geregelt.
Medikamente, die Teil eines Rabattvertrags sind, sind für Versicherte ohne Mehrkosten verfügbar. Diese Regelung betrifft Arzneimittel, deren Preise über dem Festbetrag liegen. Grundlage dafür ist das Sozialgesetzbuch, § 130a SGB V.
Durch einen Arzneimittelrabattvertrag räumt der pharmazeutische Hersteller eines Arzneimittels einer Krankenkasse einen Preisnachlass ein. Was bedeutet das in der Praxis? Wenn der Arzt auf dem Rezept ein bestimmtes Medikament vermerkt, erhält der Patient in der Apotheke stattdessen ein wirkstoffgleiches Medikament eines Vertragspartners. Dabei muss das Arzneimittel nicht nur über den gleichen Wirkstoff, sondern auch über die gleiche Arzneiform, Dosierung und Packungsgröße verfügen.
Liste aller lieferbaren Präparate der AOK-Vertragspartner
Regionale Informationen anzeigen
- AOK Baden-Württemberg
- AOK Bayern
- AOK Bremen/Bremerhaven
- AOK Hessen
- AOK Niedersachsen
- AOK Nordost
- AOK NordWest
- Schleswig-Holstein
- Westfalen-Lippe
- AOK PLUS
- Sachsen
- Thüringen
- AOK Rheinland-Pfalz/Saarland
- Rheinland-Pfalz
- Saarland
- AOK Rheinland/Hamburg
- Hamburg
- Rheinland
- AOK Sachsen-Anhalt
Arzneimittelrabattverträge der AOK
Die Arzneimittelrabattverträge der AOK betreffen hauptsächlich Generika. Die AOK-Verträge decken zwei Drittel des Generikamarktes ab und umfassen alle markt- und ausgabenrelevanten generischen Wirkstoffe. Auf dieser Seite finden Sie aktuelle AOK-Arzneimittelrabattverträge.
Übersicht der laufenden AOK-Vertragstranchen
Seit dem 1. Oktober 2022 gilt die 26. Tranche der AOK-Arzneimittelrabattverträge. Die Vertragslaufzeit endet am 30. September 2024.
Das PDF Erfolgsmodell AOK-Arzneimittelrabattverträge enthält Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ) sowie die Wirkstoffe und Vertragspartner der derzeit laufenden Verträge (AOK Z1 und AOK 24 bis AOK 26).
Details zu den laufenden AOK-Vertragstranchen
Laufzeit: 1. Oktober 2022 bis 30. September 2024
Verträge über 55 Wirkstoffe/Wirkstoffkombinationen in 56 Fachlosen (13 im Mehrpartnermodell vergeben)
38 Pharmaunternehmen/Bietergemeinschaften
AOK-Umsatzvolumen: 1,0 Milliarden Euro pro Jahr
Laufzeit: 1. Februar 2022 bis 31. Januar 2024 (abweichende Vertragslaufzeit für antibiotische Wirkstoffe vom 1. Februar 2022 bis 31 Mai 2023)
Verträge über 106 Wirkstoffe/Wirkstoffkombinationen in 110 Fachlosen (29 im Mehrpartnermodell vergeben)
Vertragspartner: 56 Pharmaunternehmen/Bietergemeinschaften
AOK-Umsatzvolumen: 1,9 Milliarden Euro pro Jahr
Laufzeit: 1. Juni 2021 bis 31. Mai 2023
Verträge über drei Antibiotikawirkstoffe vergeben: Cefaclor, Ciprofloxacin, Roxithromycin (Gebietslose 1- 6, 8)
Verträge über weitere Antibiotikawirkstoffe aufgrund laufender Vergabeverfahren noch nicht vergeben: Cefuroxim, Clarithromycin, Roxithromycin (Gebietslos 7)
Vertragspartner (Stand 1. Juni): 5 Pharmaunternehmern/Bietergemeinschaften*
AOK-Umsatzvolumen: 18 Millionen Euro pro Jahr
Laufzeit: 1. Juni 2021 bis 31. Mai 2023
Verträge über 111 Wirkstoffe/Wirkstoffkombinationen (19 im Dreipartnermodell vergeben)
35 Pharmaunternehmen/Bietergemeinschaften
AOK-Umsatzvolumen: 2,0 Milliarden Euro pro Jahr
Hintergrundinformationen
Informationen zum Ausschreibungsverfahren der AOK
Die AOK schreibt die Arzneimittelrabattverträge regional aus. Die Zahl der Ausschreibungsregionen wurde nach und nach erhöht. Aktuell gibt es acht Gebietslose. Je Wirkstoff und Gebietslos erhält ein Hersteller exklusiv den Zuschlag.
Das AOK-Ausschreibungsverfahren hat sich als besonders mittelstandsfreundlich erwiesen. Kleine und mittlere Unternehmen haben gute Chancen auf einen regionalen Zuschlag und erhalten Planungssicherheit über die gesamte Vertragslaufzeit.

Die AOK-Gemeinschaft ist Vorreiter bei der europaweiten Ausschreibung der Rabattverträge für Generika. Sie hat ihr Verfahren vor den Vergabekammern und Sozialgerichten erfolgreich gegen teils erheblichen Widerstand einzelner Pharmaunternehmen durchgesetzt.
Zuletzt hat der zuständige Senat des Oberlandesgerichts Düsseldorf das AOK-Ausschreibungsverfahren bestätigt. Die Entscheidung des obersten zuständigen Zivilgerichts Anfang Mai 2011 war besonders wichtig, weil nach einer Gesetzesänderung seit Januar 2011 nicht mehr die Sozialgerichte, sondern die Zivilgerichte für einzelne Verträge zwischen gesetzlichen Krankenkassen mit Pharmaherstellern und anderen Leistungserbringern zuständig sind.
Patienteninformation zu den Arzneimittelrabattverträgen
Die Rabattverträge ermöglichen Einsparungen ohne Verlust an Qualität in der Arzneimittelversorgung. Insbesondere für chronisch Kranke sorgen die AOK-Rabattverträge für mehr Kontinuität in der Medikamentenversorgung. Eine Analyse des Wissenschaftlichen Instituts der AOK belegt, dass 80 Prozent der AOK-Versicherten dauerhaft ein Medikament erhalten – zehn Prozent mehr als vor Einführung der Rabattverträge. Dadurch nimmt die Therapietreue zu.
Mehr dazu steht in den Patienteninformationen zum Thema, die außerdem auf Englisch, Russisch, Spanisch, Türkisch, Vietnamesisch und Arabisch veröffentlicht sind:
Infoblatt Rabattverträge (Stand: 2016)
Infoblatt Rabattverträge (Arabisch)
Infoblatt Rabattverträge (Englisch)
Infoblatt Rabattverträge (Russisch)
Infoblatt Rabattverträge (Spanisch)
Infoblatt Rabattverträge (Türkisch)
Infoblatt Rabattverträge (Vietnamesisch)