Fachportal für Leistungserbringer
Wählen Sie Ihre AOK oder Region aus der Liste:
Warum wird diese Angabe benötigt?

Die AOK-Gemeinschaft gliedert sich in elf eigenständig agierende AOKs, welche regionale Angebote und Inhalte für Sie bereithalten.

Damit Sie zutreffende regionale Informationen erhalten, müssen Sie eine AOK/Region auswählen.

Der Schutz Ihrer Daten ist uns wichtig! Ihre Regionalisierungsdaten werden ausschließlich lokal innerhalb Ihres Browsers als Cookie gespeichert, eine Speicherung oder Verarbeitung dieser Daten durch die AOK erfolgt zu keinem Zeitpunkt.

Leichte Sprache Gebärdensprache
Alle Berufsfelder
Kontakt zur AOK

Bitte wählen Sie Ihre AOK oder Region aus, um passende Informationen zu erhalten.

AOK/Region wählen
  • Ansprechpartner finden
  • Kontaktformular
Wartungsarbeiten

Wartungsarbeiten

Von Freitag, den 05.04.2024 ab 21:00 Uhr bis Montag, den 08.04.2024 bis voraussichtlich 09:00 Uhr werden wichtige Wartungsarbeiten vorgenommen. In diesem Zeitraum kann es zu Ausfällen der Internetseite kommen.

Berufsfeld: Pflege Ändern Gewähltes Berufsfeld: Pflege Zurück zur Übersicht

Zuschlag für Wohngruppen

Neben den ambulanten Pflegeleistungen (Pflegegeld, Pflegesachleistung) erhalten Pflegebedürftige in selbst­organisierten ambulanten Wohngruppen monatlich einen pauschalen Zuschlag.

Ambulant betreute Wohngemeinschaften

Ambulant betreute Wohngruppen sind Wohngemeinschaften mit mindestens drei und maximal zwölf Bewohnern, bei denen die pflegerische Versorgung gemeinschaftlich organisiert wird.

Mindestens drei Bewohner müssen in einen der fünf Pflegegrade eingestuft sein. Pflegebedürftige, die in solchen Wohngemeinschaften leben, erhalten finanzielle Unterstützung. Voraussetzung ist unter anderem, dass in der Wohngruppe gemeinsam eine Person beauftragt ist, die unabhängig von der individuellen pflegerischen Versorgung organisatorische, verwaltende oder betreuende Tätigkeiten erledigt.

Jede anspruchsberechtigte Person erhält pauschal 214 Euro im Monat zur eigenverantwortlichen Finanzierung besonderer Aufwendungen, die in ambulanten Wohngemeinschaften entstehen.

Weiter darf der Anbieter der Wohngruppe oder ein Dritter den Pflegebedürftigen keine Leistungen anbieten, die weitgehend dem Leistungsumfang einer vollstationären Pflege entsprechen.

Zuschuss zur Wohnumfeldverbesserung

Um die selbstständige Lebensführung im eigenen Wohnumfeld zu erleichtern, können Pflegebedürftige von Zuschüssen für Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes profitieren - zum Beispiel für die Verbreiterung der Türen für Rollstuhlfahrer. Sie liegen derzeit bei maximal 4.000 Euro je Pflegebedürftigen. Für Wohngruppen ist der Gesamtbetrag je Maßnahme auf 16.000 Euro begrenzt.

Zurück zum Thema