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Nachbarschaftshilfe in Thüringen

Mustervereinbarung nach § 45 SGB XI zu den Kursangeboten für die Nachbarschaftshilfe

Die Nachbarschaftshilfe ist grundsätzlich eine Tätigkeit, die Pflegepersonen entlasten soll. Pflegebedürftige sollen stundenweise durch „Nachbarschaftshelfer“ betreut und aktiviert werden.

Übergangsregelung: Für die Nachbarschaftshilfe in Thüringen gilt eine Übergangsregelung. In einem befristeten Zeitraum vom 01.09.2023 bis 31.12.2024 besteht die Möglichkeit, auch ohne Kurs eine entsprechende Anerkennung als Nachbarschaftshelferin oder -helfer zu erhalten.

Dokumente der AOK PLUS Thüringen