Fachportal für Leistungserbringer
Wählen Sie Ihre AOK oder Region aus der Liste:
Warum wird diese Angabe benötigt?

Die AOK-Gemeinschaft gliedert sich in elf eigenständig agierende AOKs, welche regionale Angebote und Inhalte für Sie bereithalten.

Damit Sie zutreffende regionale Informationen erhalten, müssen Sie eine AOK/Region auswählen.

Der Schutz Ihrer Daten ist uns wichtig! Ihre Regionalisierungsdaten werden ausschließlich lokal innerhalb Ihres Browsers als Cookie gespeichert, eine Speicherung oder Verarbeitung dieser Daten durch die AOK erfolgt zu keinem Zeitpunkt.

Leichte Sprache Gebärdensprache
Alle Berufsfelder
Kontakt zur AOK

Bitte wählen Sie Ihre AOK oder Region aus, um passende Informationen zu erhalten.

AOK/Region wählen
  • Ansprechpartner finden
  • Kontaktformular
Wartungsarbeiten

Wartungsarbeiten

Von Freitag, den 05.04.2024 ab 21:00 Uhr bis Montag, den 08.04.2024 bis voraussichtlich 09:00 Uhr werden wichtige Wartungsarbeiten vorgenommen. In diesem Zeitraum kann es zu Ausfällen der Internetseite kommen.

Berufsfeld: Pflege Ändern Gewähltes Berufsfeld: Pflege Zurück zur Übersicht

Qualitätsprüfungs-Richtlinien (QPR)

Pflegeeinrichtungen müssen verpflichtend intern Qualitätsdaten zur Versorgung ihrer Bewohner erheben, die sogenannte Qualitätsindikatoren. Diese Daten übermittelt die Einrichtung an eine Datenauswertungsstelle. Das regeln die Qualitätsprüfungs-Richtlinien (QPR).

Mindestanforderungen für die Prüfung der in Pflegeeinrichtungen

Die Mindestanforderungen für die Prüfung der in Pflegeeinrichtungen erbrachten Leistungen und deren Qualität sind in den Qualitätsprüfungs-Richtlinien (QPR) formuliert, die der GKV-Spitzenverband unter Beteiligung des Medizinischen Dienstes Bund und des Prüfdienstes des Verbandes der Privaten Krankenversicherung beschließt (§ 114 SGB XI). Die Zuständigkeit für die Richtlinien ist zwischenzeitlich ganz auf den Medizinischen Dienst Bund übergegangen.

Die QPR regeln den Ablauf und die Organisation der Begehungen und geben den Prüfern ein Instrument an die Hand, mit dem sie die Qualität der Pflegeeinrichtungen nach einheitlichen Kriterien erfassen können. Die gleichen Prüfkriterien erlauben es, die Prüfergebnisse zusammenzufassen und zu analysieren. Zugleich sollen die Richtlinien dazu beitragen, die Qualität solcher Prüfungen weiterzuentwickeln. Deshalb werden sie regelmäßig an neue Erkenntnisse, insbesondere der Pflegewissenschaft, der Medizin und der Rechtsprechung angepasst.

Ambulante Pflegedienste und Ambulante Betreuungsdienste

Seit dem 1. Janaur 2021 umfassen die neuen QPR Teil 1 eine Änderung: die QPR "Teil 1a - Ambulante Pflegedienste" und die QPR "Teil 1b - Ambulante Betreuungsdienste".

Qualitätsprüfungs-Richtlinien (QPR) Teil 1b - Ambulante Betreuungsdienste

QPR vollstationär

Die externen Qualitätsprüfungen der Medizinischen Dienste und des PKV-Prüfdienstes erfolgen auf der Basis der Qualitätsprüfungsrichtlinien für die vollstationäre Pflege (Qualitätsprüfungs-Richtlinien für die vollstationäre Pflege – QPR vollstationär). Ziel dieser Richtlinien ist es, die Prüfung der Qualität der Pflege und Versorgung in vollstationären Pflegeeinrichtungen weiter zu verbessern und zu sichern.

Die Sonderregelungen des Kapitels 16 für Anlassprüfungen in Zeiten der Corona-Pandemie wurden am 2. Juni 2020 ergänzt.

PruP-RiLi: Unangemeldete Prüfungen und Prüfrhythmus

Am 6. April 2023 sind die „Richtlinien zur Verlängerung des Prüfrhythmus bei guter Qualität und zur Veranlassung unangemeldeter Prüfungen in vollstationären Pflegeeinrichtungen (PruP-RiLi)“ in Kraft getreten. Sie lösen die Richtlinie des GKV-Spitzenverbandes vom 23. September 2019 ab, in der bereits Regelungen zur Durchführung von unangekündigten Regelprüfungen getroffen worden waren. Der Medizinische Dienst Bund hat die Richtlinien nun aufgrund der zwischenzeitlich gewonnenen Erkenntnisse zu Qualitätsprüfungen im vollstationären Bereich um die Kriterien zur Verlängerung des Prüfrhythmus auf höchstens zwei Jahre ergänzt.

Diese Regelung wird erstmalig für Prüfaufträge für das zweite Halbjahr 2023 umgesetzt.