Pflege-Rettungsschirm
Die coronabedingte Mehrausgaben und Mindereinnahmen in der Pflege werden durch den Pflege-Rettungsschirm finanziert und entlasten somit zugelassene Pflegeeinrichtungen. Der Pflege-Rettungsschirm ist jetzt bis zum 31. März 2021 gültig.