Niedrigschwellige Angebote
Durch die niedrigschwelligen Angebote soll ein zusätzliches Leistungsangebot für Pflegebedürftige mit einem festgestellten Pflegegrad geschaffen werden. Ziel ist es dabei, den betroffenen Menschen bessere Kontaktmöglichkeiten zu ermöglichen und auch Möglichkeiten der Entlastung pflegender Angehöriger zu schaffen.
Individuelle und zugeschnittene Unterstützung
Das breite Spektrum der Angebote umfasst neben speziellen Einzel- oder Gruppenangeboten auch Entlastungsleistungen im Rahmen der hauswirtschaftlichen Versorgung. Die große Vielfalt der Angebote ermöglicht eine auf die individuellen Bedürfnisse der Einzelnen zugeschnittene Unterstützung. Auf diesem Weg werden auch Pflegepersonen entlastet.
Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen können außerdem anstelle eines Teils der Pflegesachleistungen in Anspruch genommen werden. Diese Leistung kann jedoch nur von anerkannten niedrigschwelligen Anbietern (nach Landesrecht anerkannt gemäß § 45 b Abs. 1 Nr. 4 SGB XI) erbracht werden.
Die Anbieter niedrigschwelliger Betreuungsleistungen, die in ihrem Umkreis zu finden sind, können Sie dem Pflege-Navigator entnehmen. Auch die zugelassenen Pflegedienste erbringen diese Leistungen. Alternativ können Sie eine Komplettübersicht dieser Anbieter dem Pflegenetz Sachsen entnehmen.
Betreuungs- und Entlastungsleistungen
Als zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen können Kosten erstattet werden, die im Zusammenhang mit folgenden Leistungen entstehen:
- Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflege (u. a. für Unterkunft, Verpflegung, Investitionskosten),
- Spezielle Angebote der allgemeinen Anleitung und Betreuung oder eine Auswahl an Leistungen der hauswirtschaftlichen Versorgung von zugelassenen ambulanten Pflegediensten,
- nach Landesrecht anerkannte niedrigschwellige Betreuungs- und Entlastungsangebote (z. B. Demenzcafés, Betreuungsnachmittage von Alzheimer-Selbsthilfegruppen, Einzelbetreuung zu Hause, Serviceangebote für haushaltsnahe Dienstleistungen, Alltagsbegleiter, Pflegebegleiter).
Nachbarschaftshilfe für sächsische Versicherte
"Alles machbar, lieber Nachbar!"
Nachbarschaftshilfe für Pflegebedürftige bedeutet Entlastung, Betreuung, Anteilnahme und Zuwendung.
Unterstützung bekommen Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz und bestätigtem Anspruch auf zusätzliche Betreuungsleistungen gem. § 45b SGB XI. Ziel ist es, Pflegepersonen zu entlasten und mit gezielter Unterhaltung die Aktivität und Selbstständigkeit der Pflegebedürftigen zu erhalten.