Anerkennung und Förderung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag
Um Angebote im Rahmen des § 45b SGB XI (zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen) berücksichtigen zu können, ist eine Anerkennung durch das Bayerische Landesamt für Pflege erforderlich.
Gefördert werden vorrangig die Personal- und Sachkosten, die aus der Koordination und Organisation der Hilfen und der fachlichen Anleitung, der Schulung und Fortbildung der ehrenamtlich Helfenden sowie der kontinuierlichen fachlichen Begleitung und Unterstützung durch Fachkräfte entstehen, sowie die Aufwandsentschädigungen für die ehrenamtliche Betreuung.
Bitte wenden Sie sich für die Anerkennung und/oder Förderung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag ausschließlich an:
Bayerisches Landesamt für Pflege
Köferinger Str. 1
92224 Amberg
E-Mail Adresse: poststelle@stmgp.bayern.de
Telefon: 09621 9669-0
Telefax: 09621 9669-1111
Homepage: Bayerisches Landesamt für Pflege (bayern.de)