Übergangsregelung bis Oktober 2023
Eine Übergangsregelung sieht vor, dass Verordnungen von Leistungen der außerklinischen Intensivpflege nach der Richtlinie zur häuslichen Krankenpflege bis einschließlich 30. Oktober 2023 weiterhin möglich sind.
Richtlinie des G-BA über die Verordnung von außerklinischer Intensivpflege
Die außerklinische Intensivpflege wird neu aufgestellt. Der G-BA hatte im November 2021 eine neue „Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Verordnung von außerklinischer Intensivpflege" (Außerklinische Intensivpflege-Richtlinie/AKI-RL) verabschiedet. Diese ist zum 1. Januar 2023 in Kraft geteten. Damit wird die außerklinische Intensivpflege aus der Richtlinie zur häuslichen Krankenpflege herausgelöst. Ursprünglich sollten Verordnungen ab Januar 2023 ausschließlich nach den Regelungen der neuen Richtlinie erfolgen.
Allerdings hatte der G-BA Ende Oktober 2022 entschieden, dass Verordnungen von Leistungen zur außerklinischen Intensivpflege nach der Richtlinie zur häuslichen Krankenpflege bis einschließlich 30. Oktober 2023 weiterhin möglich sind. Mit der verlängerten Frist will der G-BA womöglich Engpässe bei der Versorgung der betroffenen Patientinnen und Patienten vermeiden.
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