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Prüfungsvereinbarung Bayern

Vertrag zwischen Kassenärztlicher Vereinigung Bayerns und Krankenkassen

Die Prüfungsvereinbarung regelt das Verfahren zur Überwachung und Prüfung der Wirtschaftlichkeit durch die Prüfungsstelle und den Beschwerdeausschuss Ärzte Bayern nach § 106 SGB V.

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